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   BFH, 13.02.1998 - V B 128/97   

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https://dejure.org/1998,11722
BFH, 13.02.1998 - V B 128/97 (https://dejure.org/1998,11722)
BFH, Entscheidung vom 13.02.1998 - V B 128/97 (https://dejure.org/1998,11722)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - V B 128/97 (https://dejure.org/1998,11722)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 89/95

    Schlüssige Begründung einer allgemeinen Sachaufklärungsrüge im

    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 128/97
    An einer revisiblen Rechtsfrage fehlt es, wenn sich die Rechtsfrage unmittelbar aus dem Gesetz beantworten läßt oder bereits höchstrichterlich geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/NV 1996, 920).

    Dazu gehört auch, daß der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtsprechung zu der von ihm für klärungsbedürftig gehaltenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung bisher keine Klärung herbeigeführt habe (BFH in BFH/NV 1996, 920).

  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 128/97
    Eine Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Beantwortung durch den BFH aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 07.07.1976 - I R 218/74

    Medizinischer Fußpfleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 128/97
    Bei der Prüfung eines Verfahrensmangels ist von der sachlich-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz auszugehen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1976 I R 218/74, BFHE 119, 274, BStBl II 1976, 621).
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